Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen

Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

Schutzbrief_gegen_weibliche_Genitalverstuemmelung

Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen und eine schwere Menschenrechtsverletzung mit lebenslangen schwerwiegenden körperlichen und psychischen Folgen für die betroffenen Mädchen und Frauen. Bei der Durchführung der weiblichen Genitalverstümmelung kann es auch unmittelbar zu Todesfällen durch zu hohen Blutverlust oder durch eine schwere Infektion kommen.

Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

Die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung ist eine Straftat (§ 226a des Strafgesetzbuches – StGB), die mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren geahndet werden kann. Bei einer weiblichen Genitalverstümmelung werden die äußeren Genitalien teilweise oder ganz entfernt und bei der schwersten Form wird der Scheideneingang beinahe komplett zugenäht.

Termine

Social Media und Psyche

Datum: 13.08.2026
Uhrzeit: 19:30 - 22:00

Unsere Clubschwester Erika Goez-Erdmann ist Psychotherapeutin. Sie klärt uns über die Auswirkungen von Social Media auf.
Öffentlicher Clubabend.

Ort: Restaurant Trulli, Gelsenkirchen

Interner Clubabend

Datum: 10.09.2026
Uhrzeit: 19:30 - 22:00

Ort: Restaurant Trulli, Gelsenkirchen

Karriere in der Medizin – nicht nur für Frauen?

Datum: 08.10.2026
Uhrzeit: 19:30 - 22:00

Die Notfallmedizinerin Louisa Jahnke engagiert sich in der Organisation „Junge DIVI“. Das ist eine interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin.
Öffentlicher Clubabend.

Ort: Restaurant Trulli, Gelsenkirchen