Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen

Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

Schutzbrief_gegen_weibliche_Genitalverstuemmelung

Weibliche Genitalverstümmelung ist ein Verbrechen und eine schwere Menschenrechtsverletzung mit lebenslangen schwerwiegenden körperlichen und psychischen Folgen für die betroffenen Mädchen und Frauen. Bei der Durchführung der weiblichen Genitalverstümmelung kann es auch unmittelbar zu Todesfällen durch zu hohen Blutverlust oder durch eine schwere Infektion kommen.

Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

Die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung ist eine Straftat (§ 226a des Strafgesetzbuches – StGB), die mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren geahndet werden kann. Bei einer weiblichen Genitalverstümmelung werden die äußeren Genitalien teilweise oder ganz entfernt und bei der schwersten Form wird der Scheideneingang beinahe komplett zugenäht.

Termine

Sing for Benefit

Datum: 13.05.2026
Uhrzeit: 19:30 - 22:00



Unser Rudelsingen für den guten Zweck findet wieder im Augustinushaus in Gelsenkirchen-Mitte (Ahstraße 7) statt. Einlass ist ab 18.30 Uhr.

Interne Veranstaltung: JHV

Datum: 21.05.2026
Uhrzeit: 19:30 - 22:00

Ort: Restaurant Trulli, Gelsenkirchen

Charity Quiz Night

Datum: 11.06.2026
Uhrzeit: 18:30 - 22:00

Quizzen. Genießen. Gutes tun. Mit dem Erlös wird ein Deutschlandstipendium finanziert.

Ort: Westfälische Hochschule Gelsenkirchen, Großer Saal, Neidenburger Str. 43.